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Das Tarifsystem im Netz der Verkehrsunternehmen des Landkreises Greiz

Im Netz der Verkehrsunternehmen des Landkreises Greiz – das sind die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH, der Omnibusbetrieb HERZUM sowie der Busbetrieb PIEHLER GmbH & Co. KG – gibt es einheitliches Tarifsystem. 

Der Fahrpreis kann vor Fahrtbeginn wie folgt ermittelt werden:

Jeder Haltestelle ist einer Tarifzone zugeordnet. Der Fahrpreis ergibt sich dann aus der Anzahl der zwischen Start- und Zielhaltestelle befahrenen Tarifzonen. Die lassen sich ganz einfach im Tarifzonenplan abzählen. Innerhalb der gelösten Tarifzonen und unter Berücksichtigung der zeitlichen Gültigkeit kann auch umgestiegen werden, ohne dass im Anschluss eine neue Fahrkarte gelöst werden muss. Gerade Fahrgäste, die längere Strecken zurücklegen und dabei auch umsteigen müssen, können von dieser Regelung  profitieren. Gleiches gilt auch im Stadtverkehr: So kann man mit einer Einzelfahrkarte im Stadtverkehr 60 Minuten unterwegs sein und zwischendurch auch aus- und umsteigen; nur Rück- oder Rundfahrten sind nicht erlaubt – hierfür bedarf es einer Tageskarte.

Wir laden Sie gern ein, sich von unseren Verkehrsangeboten zu überzeugen – am besten bei einer Fahrt mit unseren Bussen. Informieren Sie sich über unsere Tarife – im Internet unter www.bus-greiz.de oder bei unseren freundlichen Service-Mitarbeiterinnen im Verkehrsbüro Greiz (Telefon: 03661 / 7065-65 oder per E-Mail: verkehrsbuero@prg-greiz.de). Zudem sind neue Tarifinformationen auch über die amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes Greiz in den Gemeindeämtern einzusehen.

Die Tarifordnung ab 01.08.2024 finden Sie hier.

 

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Vorteile Abo-Monatskarte / Abo-Schülermonatskarte: 


  Abo-Karten sind gegenüber den normalen Zeitkarten rabattiert

 Vielfahrer erhalten attraktivere Tarifkonditionen

 einfach und bequem per Lastschrift abgebucht

 nie mehr Kleingeld suchen für den Fahrkartenkauf im Bus

 
Hinweis:

Die Laufzeit von Abo-Schülermonatskarten beginnt immer am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres (Schuljahr).

Der Antrag befindet sich rechts im Download-Bereich.

Schülerbeförderung

Schulpflichtige Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen keine Berechtigungskarte für den Erwerb von ermäßigten Wochen- und Monatskarten. Für alle anderen gilt:

Den Antrag ausdrucken und von der Schule, der Lehranstalt oder dem Lehrherrn unterschreiben und abstempeln lassen. Das Formular dann im Original (keine Kopie / kein Fax / keine E-Mail) und mit Passbild  (35 x 45 mm) in der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, Geraer Str. 7, 07973 Greiz, im Verkehrsbüro der PRG, Thomasstr. 4, 07973 Greiz oder im RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH, Leibnizstr. 74, 07548 Gera abgeben oder per Post an die angegebenen Adressen (incl. frankiertem Rückumschlag) senden. 

Der Antrag befindet sich rechts im Download-Bereich.