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Neue Fahrpreise bei den Verkehrsunternehmen im Landkreis Greiz zum 1. Mai 2023

Im Netz der Verkehrsunternehmen des Landkreises Greiz – das sind die PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, die RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH, der Omnibusbetrieb HERZUM sowie der Busbetrieb PIEHLER GmbH & Co. KG – wird ab dem 1. Mai 2021 ein neues Tarifsystem eingeführt. Dabei wird der bisherige, rein entfernungsabhängige Beförderungstarif durch ein System mit Tarifzonen ersetzt. Für den Fahrgast resultieren hieraus eine deutliche Vereinfachung und eine höhere Transparenz bei der Ermittlung der Fahrpreise.

Deutlich einfacher wird es für Fahrgäste, den Fahrpreis vor Fahrtbeginn zu ermitteln. Jede Haltestelle ist einer Tarifzone zugeordnet. Der Fahrpreis ergibt sich dann aus der Anzahl der zwischen Start- und Zielhaltestelle befahrenen Tarifzonen. Die lassen sich ganz einfach im Tarifzonenplan abzählen. Neu ist, dass innerhalb der gelösten Tarifzonen und unter Berücksichtigung der zeitlichen Gültigkeit nunmehr auch umgestiegen werden kann, ohne dass im Anschluss eine neue Fahrkarte gelöst werden muss. Gerade Fahrgäste, die längere Strecken zurücklegen und dabei auch umsteigen müssen, werden daher von dem neuen Preissystem in der Regel profitieren. Gleiches gilt auch im Stadtverkehr: So kann man mit einer Einzelfahrkarte im Stadtverkehr künftig 60 Minuten unterwegs sein und zwischendurch auch aus- und umsteigen; nur Rück- oder Rundfahrten sind nicht erlaubt – hierfür bedarf es auch künftig einer Tageskarte.

Die Fahrpreise werden teilweise ansteigen. Zwei Jahre ist es seit der letzten Tarifmaßnahme gelungen, die Preise für unsere Fahrgäste konstant zu halten. Während dieser Zeit sind die Verkehrsunternehmen jedoch nicht von Kostensteigerungen verschont geblieben. Bisher konnten diese noch durch innerbetriebliche Optimierungen weitgehend aufgefangen werden. Infolge der CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoff, von der auch der öffentliche Nahverkehr nicht ausgenommen ist, aber auch beispielsweise den Kosten für die fortschreitende Modernisierung und barrierefreie Umrüstung unserer Fahrzeugflotte ist eine Erhöhung der Fahrpreise nunmehr unumgänglich. So steigt der Grundpreis im Regional- und Stadtverkehr von bisher 2,00 EUR auf 2,30 EUR (Einzelfahrt). Die übrigen Fahrscheinarten werden entsprechend angepasst. Gleichwohl sind die Verkehrsunternehmen bemüht, auch die neuen Fahrpreise wieder möglichst langfristig stabil zu halten. Für Fahrgäste mit bereits gelösten Fahrscheinen (außer Abo-Karten) besteht eine dreimonatige Übergangsfrist, in der Fahrkarten zum alten Tarif noch abgefahren werden können; anschließend können sie noch drei weitere Monate umgetauscht werden.

Die vergünstigten Tickets für Schüler, Azubis und Studenten bleiben erhalten; ebenso profitieren Vielfahrer von den mit unseren Abo-Karten möglichen Rabatten. Erhalten bleiben sogenannte Job-Tickets: Arbeitgeber, bei denen mehrere Beschäftigte per Bus anreisen, können diesen gegenüber den ohnehin bereits rabattierten Abo-Karten noch einmal um 10% vergünstigte Monatskarten anbieten. So werden unsere Busse auch zur preislich attraktiven Alternative zum eigenen Pkw – und Ihre Firma zum attraktiven Arbeitgeber.

Wir laden Sie gern ein, sich von unseren Verkehrsangeboten zu überzeugen – am besten bei einer Fahrt mit unseren Bussen. Informieren Sie sich über unsere neuen Tarife – im Internet unter www.bus-greiz.de oder bei unseren freundlichen Service-Mitarbeiterinnen im Verkehrsbüro Greiz (Telefon: 03661 / 7065-65 oder per E-Mail: verkehrsbuero@prg-greiz.de). Zudem sind die Tarifinformationen auch über die amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes Greiz in den Gemeindeämtern einzusehen.

Die Tarifordnung ab 01.05.2023 finden Sie hier.

 

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Vorteile Abo-Monatskarte / Abo-Schülermonatskarte: 


  Abo-Karten sind gegenüber den normalen Zeitkarten rabattiert

 Vielfahrer erhalten attraktivere Tarifkonditionen

 einfach und bequem per Lastschrift abgebucht

 nie mehr Kleingeld suchen für den Fahrkartenkauf im Bus

 
Hinweis:

Die Laufzeit von Abo-Schülermonatskarten beginnt immer am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres (Schuljahr).

Der Antrag befindet sich rechts im Download-Bereich.

Schülerbeförderung

Schulpflichtige Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr benötigen keine Berechtigungskarte für den Erwerb von ermäßigten Wochen- und Monatskarten. Für alle anderen gilt:

Den Antrag ausdrucken und von der Schule, der Lehranstalt oder dem Lehrherrn unterschreiben und abstempeln lassen. Das Formular dann im Original (keine Kopie / kein Fax / keine E-Mail) und mit Passbild  (35 x 45 mm) in der PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz, Geraer Str. 7, 07973 Greiz, im Verkehrsbüro der PRG, Thomasstr. 4, 07973 Greiz oder im RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH, Leibnizstr. 74, 07548 Gera abgeben oder per Post an die angegebenen Adressen (incl. frankiertem Rückumschlag) senden. 

Der Antrag befindet sich rechts im Download-Bereich.